Jugendflamme der Deutschen Jugendfeuerwehr


Vorbemerkung

Der Erwerb der Jugendflamme-Abzeichen ist Teil eines Stufenprogramms für die Jugendfeuerwehrarbeit. Dieses Programm wurde entwickelt, um die Zeit der Jugendlichen in der Jugendfeuerwehr sinnvoll zu gliedern und abwechslungsreich zu gestalten. Es kombiniert traditionelle Elemente der feuerwehrtechnischen Ausbildung mit Inhalten und Methoden allgemeiner Jugendarbeit und -bildung.

Zum Einen stellt die Jugendflamme für jüngere Angehörige der Jugendfeuerwehr eine interessante Alternative bzw. Vorstufe zur Leistungsspange dar, die erst im Jahr der Vollendung des 15. Lebensjahres erworben werden kann. Zum Anderen ist das Stufenprogramm dazu geeignet, gerade jetzt nach Anhebung des Übernahmealters von 17 auf 18 und damit der Verlängerung der Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr in Nordrhein-Westfalen den Jugendlichen und Ausbildern attraktive Zielpunkte ihrer Arbeit zu bieten. Die Stufe III der Jugendflamme dürfte gerade für ältere Jugendliche nochmals einen Anreiz darstellen.

Der Erwerb der Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr ist dadurch, dass er eine der Voraussetzungen für die Teilnahme an der Stufe III der Jugendflamme darstellt, in das Stufenprogramm eingebettet.



Übersicht

Art

Stufe I

Stufe II

Leistungsspange

Stufe III

Zielgruppe

ab 10 Jahre oder nach Eintritt in die JF

13 Jahre und älter

Mind. 15 Jahre

15 - 18 Jahre

nach bestandener Leistungsspange

Bedingungen

-

Stufe I

1 Jahr Zugehörigkeit zur JF

Stufe II und Leistungsspange der DJF

Mannschafts-stärke

Einzeln

beliebig, (einzeln möglich)

9

(Gruppenstärke 1:8)

beliebig

(einzeln mögl.)

Abnahme-berechtigt

Jugendfeuerwehrwart/in

KJFW u. Beauftragte /

FBL Wettbewerbe

Abnahme-berechtigte

KJFW u. Beauftragte / FBL Wettbewerbe / Abnahmeberechtigte

Abzeichen

Ansteckabzeichen mit gelber Flamme links

Ansteckabzeichen mit gelber Flamme links und oranger Flamme rechts

Spange

Ansteckabzeichen mit gelber Flamme links, oranger Flamme rechts und roter Flamme in der Mitte

Beschreibung


Stufe I

Abnahme auf Ortsebene durch die/den Jugendfeuerwehrwart/in.

Nachzuweisende Fertigkeiten:
· Zusammensetzung eines Notrufes, praktische Durchführung
· Anfertigung von 3 Knoten und/oder Stichen
· Durchführung von 3 einfachen feuerwehrtechnischen Aufgaben
· Aufgabe nach Wahl aus den Bereichen:
- Sport
- Kultur, Musik, Kreativität
- Soziales
- Ökologie


Es besteht keinerlei Zeitvorgabe. So können die Leistungen auch durchaus beispielsweise innerhalb eines Jahres im Übungsturnus erbracht werden.
Nach Aufgabenerfüllung erfolgt durch die/den Jugendfeuerwehrwart/in die Eintragung im Mitgliedsausweis und die Verleihung des Abzeichens der Stufe I.


Stufe II

Abnahme auf Orts- oder Kreisebene durch die/den hierzu Berechtigte/n;
der Erwerb der Stufe I ist durch Vorlage des Mitgliedsausweises nachzuweisen.

Nachzuweisende Fertigkeiten:
· Feuerwehrwissen
(Lösung von 5 Aufgaben aus dem Bereich Fahrzeug- und Gerätekunde)
· Technik in der Jugendfeuerwehr
(Lösung von 2 Aufgaben aus dem Bereich Technik)
· Sport und Spiel
(Durchführung jeweils einer Aufgabe mit sportlichem und spielerischem Schwerpunkt, als Einzel- oder Gruppenaufgabe; Beispiele: Dorfrallye, Olympiade)

Auch hierzu besteht keine grundsätzliche Zeitvorgabe. Wegen der Einschränkung der Abnahmeberechtigung bietet sich eine Durchführung im Rahmen etwa von Zeltlagern oder besonderen Anlässen an.
Nach Aufgabenerfüllung erfolgt durch die/den Abnahmeberechtigte/n die Eintragung im Mitgliedsausweis und die Verleihung des Abzeichens der Stufe II.


Stufe III

Abnahme auf Kreisebene durch die/den hierzu Berechtigte/n;
der Erwerb der Stufe II und der Leistungsspange der DJF ist durch Vorlage des Mitgliedsausweises nachzuweisen.

Nachzuweisende Fertigkeiten:
· Feuerwehrtechnik
(Durchführung mehrerer feuerwehrtechnischer Aufgaben durch den Einzelbewerber oder die Mannschaft)
· Erste Hilfe
(Nachweis über absolvierten Erste-Hilfe-Kurs - Sofortmaßnahmen am Unfallort -; Erfüllung einer Aufgabe aus dem Bereich der Ersten Hilfe)
· Themenarbeit - Einzel- oder Mannschaftsleistung -
(Öffentlichkeitswirksame Präsentation einer Ausarbeitung zu einem bestimmten Thema, z. B. Bildwand, Zeitungsbericht, Zeichnungen, kleine szenische Aufführung)

Anmerkung zum Erste-Hilfe-Nachweis:
Es kann beispielsweise eine Bescheinigung über einen im Rahmen einer Führerscheinausbildung absolvierten Kurs vorgelegt oder nachgereicht werden. Als ausreichend wird auch angesehen, wenn der Bewerber in absehbarer Zeit in die Einsatzabteilung der Feuerwehr übernommen wird und dort eine in die Grundausbildung integrierte Erste-Hilfe-Ausbildung erhält.

Die Abnahme sollte zweckmäßigerweise im Rahmen besonderer Anlässe (z. B. Kreisjugendfeuerwehrtag oder Kreiszeltlager) oder zu eigens hierfür angesetzten Terminen erfolgen.
Nach Aufgabenerfüllung erfolgt durch die/den Abnahmeberechtigte/n die Eintragung im Mitgliedsausweis und die Verleihung des Abzeichens der Stufe III.


Stand: 1. September 2001
(Text: Michael Mertens unter Verwendung der NRW-Richtlinien für den Erwerb der Jugendflamme

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